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   OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2022 - 2 LB 2/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,36869
OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2022 - 2 LB 2/22 (https://dejure.org/2022,36869)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.09.2022 - 2 LB 2/22 (https://dejure.org/2022,36869)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. September 2022 - 2 LB 2/22 (https://dejure.org/2022,36869)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 173
    Empfangsbekenntnis; Zustellungszeitpunkt bei Zustellung gegen elektronische Empfangsbekenntnisse

  • rechtsportal.de

    ZPO § 173
    Zustellungszeitpunkt bei Zustellung gegen elektronische Empfangsbekenntnisse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.07.2015 - 9 B 33.15

    Rechtliches Gehör; mündliche Verhandlung; Ladung; Empfangsbekenntnis; Zustellung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2022 - 2 LB 2/22
    Für die Wirksamkeit der Zustellung per Empfangsbekenntnis an einen Rechtsanwalt ist entscheidend, dass dieser selbst Kenntnis vom Zugang des zuzustellenden Schriftstücks genommen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 2015 - 9 B 33.15 -, juris Rn. 5 m. w. N.).
  • BVerwG, 04.02.1982 - 4 C 58.81

    Verwaltungsgerichtsverfahren Zwischenurteil - Berufung - Revision -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2022 - 2 LB 2/22
    Mit einem solchen kann auch über die Zulässigkeit der Berufung entschieden werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Februar 1982 - 4 C 58.81 -, juris Leitsatz 1 und Rn. 6).
  • BVerwG, 05.09.2013 - 5 B 63.13

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Gegenbeweis der Unrichtigkeit eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2022 - 2 LB 2/22
    Erforderlich ist vielmehr, dass jede Möglichkeit der Richtigkeit der Empfangsbestätigung ausgeschlossen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. September 2013 - 5 B 63.13 -, juris Rn. 5 m. w. N.).
  • BVerwG, 15.02.2001 - 6 BN 1.01

    Offenhalten von Verkaufsstellen im Rahmen des Ladenschlussgesetzes (LadschlG) -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2022 - 2 LB 2/22
    Die bloße Erschütterung der Vermutung in dem Sinne, dass auch ein anderer Geschehensablauf als möglich oder sogar als ernstlich möglich dargetan werden kann, reicht nicht aus; vielmehr muss das Gegenteil des Kraft gesetzlicher Beweisregel als bewiesen geltenden Sachverhalts zur vollen Überzeugung des Gerichts feststehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 2001 - 6 BN 1.01 -, juris Rn. 11).
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