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OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2022 - 2 LB 2/22 |
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OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. September 2022 - 2 LB 2/22 (https://dejure.org/2022,36869)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 173
Empfangsbekenntnis; Zustellungszeitpunkt bei Zustellung gegen elektronische Empfangsbekenntnisse - rechtsportal.de
ZPO § 173
Zustellungszeitpunkt bei Zustellung gegen elektronische Empfangsbekenntnisse
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 21.11.2018 - 11 A 280/15
- OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2022 - 2 LB 2/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 27.07.2015 - 9 B 33.15
Rechtliches Gehör; mündliche Verhandlung; Ladung; Empfangsbekenntnis; Zustellung; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2022 - 2 LB 2/22
Für die Wirksamkeit der Zustellung per Empfangsbekenntnis an einen Rechtsanwalt ist entscheidend, dass dieser selbst Kenntnis vom Zugang des zuzustellenden Schriftstücks genommen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 2015 - 9 B 33.15 -, juris Rn. 5 m. w. N.). - BVerwG, 04.02.1982 - 4 C 58.81
Verwaltungsgerichtsverfahren Zwischenurteil - Berufung - Revision - …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2022 - 2 LB 2/22
Mit einem solchen kann auch über die Zulässigkeit der Berufung entschieden werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Februar 1982 - 4 C 58.81 -, juris Leitsatz 1 und Rn. 6). - BVerwG, 05.09.2013 - 5 B 63.13
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Gegenbeweis der Unrichtigkeit eines …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2022 - 2 LB 2/22
Erforderlich ist vielmehr, dass jede Möglichkeit der Richtigkeit der Empfangsbestätigung ausgeschlossen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. September 2013 - 5 B 63.13 -, juris Rn. 5 m. w. N.). - BVerwG, 15.02.2001 - 6 BN 1.01
Offenhalten von Verkaufsstellen im Rahmen des Ladenschlussgesetzes (LadschlG) - …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2022 - 2 LB 2/22
Die bloße Erschütterung der Vermutung in dem Sinne, dass auch ein anderer Geschehensablauf als möglich oder sogar als ernstlich möglich dargetan werden kann, reicht nicht aus; vielmehr muss das Gegenteil des Kraft gesetzlicher Beweisregel als bewiesen geltenden Sachverhalts zur vollen Überzeugung des Gerichts feststehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 2001 - 6 BN 1.01 -, juris Rn. 11).